Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASTORplast GmbH Stand 06/18


I. Allgemeines

1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebots der ASTORplast GmbH, sowie jedes mit ihr abgeschlossenen Vertragsverhältnisses. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der ASTORplast GmbH angenommenen Auftrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2.) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Ergänzungen und Änderungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

3.) Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners verpflichten die ASTORplast GmbH auch dann nicht, wenn diese ihre Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung nennen. Anderslautende Geschäftsbedingungen als jene der ASTORplast GmbH gelten nur dann, wenn sie von der ASTORplast GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Im Falle einer Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen gelten daher jedenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASTORplast GmbH, oder eine für die ASTORplast GmbH günstigere Regelung.

4.) Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen wird jene Regelung wirksam, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

5.) Der Vertragspartner der ASTORplast GmbH bestätigt durch die Unterfertigung und Retournierung des Bestellformulars bzw. im Rahmen des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs durch die Abgabe der Bestellungserklärung auf elektronischem Weg, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, mit ihnen vertraut ist, und sie auch vorbehaltlos anerkennt.

6.) Der Vertragspartner hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an allfällige Drittfirmen, Subunternehmer, Auftraggeber, etc., die ein tatsächliches oder rechtliches Interesse an der Vertragsbeziehung mit der ASTORplast GmbH haben, inhaltlich zu überbinden, bzw. diesen den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

7.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der ASTORplast GmbH jederzeit, jedoch ausschließlich schriftlich vorgenommen werden, und sind auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse wirksam, wenn sie den Vertragspartner nicht gröblich benachteiligen.

8.) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASTORplast GmbH gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

II. Vertragsabschluss

1.) Angebote werden nur schriftlich erteilt, sind unverbindlich und freibleibend.

2.) Ein Vertragsverhältnis zwischen der ASTORplast GmbH und ihrem Vertragspartner kommt erst dann zustande, wenn der Vertragspartner die firmenmäßig gefertigte Bestellung der ASTORplast GmbH übersendet hat, und diese durch die ASTORplast GmbH mit einer Auftragsbestätigung gegenbestätigt wird. Abweichungen zu den bestellten Produkten wie z.B. Material, Abmessung, Farbe, Menge oder Preis sind sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu beanstanden. Spätere Beanstandungen können nicht mehr angenommen werden.

3.) Mündliche Erklärungen erlangen keine Gültigkeit es sei denn, sie werden von der ASTORplast GmbH schriftlich bestätigt. Nur schriftliche Pauschalpreiszusagen haben Verbindlichkeit.

4.) Tritt der Vertragspartner – aus welchem Rechtsgrund auch immer –  von einer Bestellung zurück, ist die ASTORplast GmbH berechtigt, wenigstens 30% des Bruttoverkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn zu fordern. Ein allfälliger höherer Schaden der ASTORplast GmbH bleibt davon unberührt. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Vertragspartner.

 
III. Entgelt

1.) Es gelten die im Angebot, oder in der Auftragsbestätigung angeführten Kaufpreise, und die übrigen dort genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und exklusive USt. und ohne Nachlass, sowie ab Lager inklusive Verpackung, Entsorgungskosten, udgl. Falls frachtfreie Lieferung vereinbart ist, gilt diese Fracht frei gemäß vereinbarten Bestimmungsort. Mehrkosten aufgrund anderer Versandarten wie Expressgut, Luftfracht, Eilbotensendung usw. gehen zu Lasten des Bestellers.

2.) Nebenspesen, Kosten für Versand und Verpackung, sowie sonstige Leistungen, welche die ASTORplast GmbH als Nebenleistungen erbringen muss, und die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, aber der Erfüllung des Auftrages dienlich sind, sind jedenfalls nach dem tatsächlichen Aufwand zu entlohnen.

3.) Grundlage der Preise sind die gesamten Versandeinheiten. Der Mindestfakturawert pro Bestellung beträgt netto € 180,--. Ist der Warenwert niedriger so wird hier auf € 180,-- aufgerechnet.


IV. Lieferung

1.) Die von der ASTORplast GmbH zugesagte Lieferung beginnt nicht vor Klarstellung aller organisatorischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages.

2.) Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Die Angabe von Lieferterminen ist jedoch unverbindlich, und es entstehen wegen verspäteter Lieferung keine Ersatzansprüche des Vertragspartners gegenüber der ASTORplast GmbH. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.


V. Eigentumsvorbehalt

1.) Die von der ASTORplast GmbH gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises samt Umsatzsteuer, der mit dem Kaufgegenstand zusammenhängenden Zinsen und der mit der Durchsetzung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Eigentum der ASTORplast GmbH.

2.) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder andere Überlassung der gelieferten Waren an Dritte unzulässig. 

3.) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt an seine Vertragspartner bzw. hiervon allenfalls tangierte dritte Personen bekannt zu machen, und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit entsprechenden Kennzeichen zu versehen, und Dritte über die Kennzeichnung und ihre Bedeutung aufzuklären.

4.) Bei Nichtzahlung erteilt der Vertragspartner seine Zustimmung, dass die ASTORplast GmbH ihr Eigentum eigenmächtig wieder entfernen bzw. an sich bringen kann.

5.) Sollte die gelieferte Ware vor Bezahlung des vollständigen Kaufpreises entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch an Dritte veräußert werden, so gilt die Kaufpreisforderung als im Zeitpunkt der Veräußerung vom Vertragspartner an die ASTORplast GmbH als abgetreten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den so erzielten Erlös zu verwahren, und an die ASTORplast GmbH zu übergeben.


VI. Gewährleistung und Haftung

1.) Die ASTORplast GmbH gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend und frei von Fehlern sind. Sie leistet keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, aus Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen bzw. Verarbeitungsrichtlinien oder fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind. Eine Eignungsprüfung des gewählten Produktes, sowie der Untergründe der Verbindungsstellen, welche zu verkleben sind, erfolgt durch die ASTORplast GmbH nicht. Es gelten ausschließlich die technischen Datenblätter der Produkte. Den Erwerber trifft die Pflicht, die Verarbeitungsrichtlinien, und die technischen Datenblätter, sowie die erforderliche Prüfung des Untergrundes auf seine Tauglichkeit durchzuführen, und auf den tatsächlichen Verarbeiter zu überbinden. Den Vertragspartner bzw. Verarbeiter trifft jedenfalls die Beweislast dafür, dass er diese Richtlinien und die erforderliche Prüfung des Untergrundes durchgeführt hat, weil er den alleinigen Einfluss darauf hat.

2.) Mängelrügen sind vom Vertragspartner, unabhängig von seiner Kaufmanns- bzw. Unternehmereigenschaft, unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 8 Tagen bei sonstigem Ausschluss schriftlich geltend zu machen. Sie berechtigen jedoch nicht zur Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen

3.) Sind offensichtliche Mängel an der Ware vorhanden, muss der Vertragspartner sich diese unbedingt sofort vom Lieferant auf dem Frachtbrief/Rollkarte bzw. Lieferschein mit dessen Unterschrift bestätigen lassen. Andernfalls ist der Vertragspartner nicht berechtigt, gegenüber der ASTORplast GmbH Ersatz zu fordern.

4.) Die Rechte des Vertragspartners, seine vertragliche Leistung nach § 1052 ABGB zur Erwirkung der Gegenleistung zu verweigern, sowie seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

5.) Schadenersatzansprüche bestehen nur dann, wenn die ASTORplast GmbH ein grobes Verschulden trifft, wobei dieses Verschulden vom Vertragspartner oder jedem sonstigen geschädigten Dritten nachzuweisen ist. Die ASTORplast GmbH übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn des Vertragspartners.

6.) Die ASTORplast GmbH haftet nicht für Verkürzung über die Hälfte gem. § 934 ABGB.

7.) Die Angaben der ASTORplast GmbH erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sowie aufgrund der der ASTORplast GmbH von ihren Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen. Sollte eine gelieferte Ware für den vom Vertragspartner vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet sein, kann der Vertragspartner daraus keine Ersatzansprüche ableiten.

VII. Haftung nach dem Produkthaftgesetz

1.) Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Sachschäden, die er durch Verwendung der gelieferten Produkte im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Für den Fall, dass der Vertragspartner die Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht nach § 9 PHG an seinen Vertragspartner zu überbinden. Sollte diese Überbindung nicht erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die ASTORplast GmbH schad- und klaglos zu halten, und alle Kosten, die der ASTORplast  GmbH im Zusammenhang mit der Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen.

2.) Der Vertragspartner verzichtet im Rahmen des PHG auf alle Regressforderungen gegen die ASTORplast GmbH für den Fall, dass er selbst nach dem PHG zur Haftung herangezogen wird.

VIII. Zahlungsbedingungen

1.) Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach dem Erhalt der Waren zur Zahlung fällig. Von der ASTORplast GmbH gewährte Zahlungsziele können jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

2.) Nach der Fälligkeit ist der Vertragspartner, unabhängig von seinem Verschulden, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.A. zu bezahlen. Weiters ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche eigenen Mahn- bzw. Inkasso- und die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

3.) Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges pro erfolgter 14- tägiger Mahnung einen Betrag von netto € 15,00 und für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses pro Mahnwesen im Quartal einen Betrag von netto € 5,00 zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.) Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wird über das Vermögen des Vertragspartners der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, oder auch nur der Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichverfahrens gestellt, berechtigt dies die ASTORplast GmbH zur sofortigen Auflösung des Vertrages bzw. Einstellung sämtlicher Leistungen.

5.) Werden Zahlungsziele gewährt, so tritt Terminverlust ein, wenn der Vertragspartner auch nur mit einer Zahlung mehr als sieben Tage in Verzug gerät.

6.) Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank OÖ, IBAN: AT29 3400 0001 0611 7261, BIC: RZ00AT2L zu leisten.

7.) Ist der Vertragspartner mit Zahlungen, auch wenn diese mit dem jeweiligen Auftrag in keinem Zusammenhang stehen, gegenüber der ASTORplast GmbH in Verzug, so berechtigt dies die ASTORplast GmbH, ihre Leistungen zurückzuhalten, ohne dass dem Vertragspartner daraus ein Ersatzanspruch, oder sonstiger Anspruch entsteht.

8.) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die ASTORplast GmbH abgesehen von ihren sonstigen Rechten berechtigt, wahlweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. 

IX. Zession und Aufrechnung

Der Vertragspartner der ASTORplast GmbH ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten, bzw. seine allfälligen Forderungen gegen die Ansprüche der ASTORplast GmbH aufzurechnen.

X. EDV- Datenerfassung

1.) Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für das Geschäftsverhältnis notwendigen Daten von der ASTORplast GmbH EDV- mäßig erfasst und verarbeitet werden.

2.) Die ASTORplast GmbH verzichtet auf eine Weitergabe dieser Daten an Dritte Personen

 

XI. Datenschutz und Geheimhaltung

1.) Personenbezogene Daten und Verarbeitung 
Der Auftragnehmer speichert Daten des Auftraggebers zu Zwecken der Auftragserfüllung und der weiteren Betreuung des Auftraggebers elektronisch in seiner Datenbank. Nähere Informationen sind im Bereich „Datenschutz“ auf der Homepage des Auftragnehmers zu finden. Kommt kein Kaufvertrag zustande, werden die Daten des Auftraggebers (Interessenten) zu Werbezwecken gespeichert. Der Auftraggeber (Interessent) hat jederzeit die Möglichkeit, seine Daten vom Auftragnehmer löschen zu lassen.

2.) Weitergabe von Daten an Dritte 
Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z. B. Lizenzgeber, Versandunternehmen, Banken, Rechtsvertreter im Geschäftsfall, Wirtschaftstreuhänder, Gerichte im Anlassfall, Verwaltungsbehörden im Anlassfall, Mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner, Provider (IT-Dienstleister), Versicherungen im Anlassfall) erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.

3.) Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) 
Der Auftraggeber hat gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit das Recht, über alle über ihn beim Auftragnehmer gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten. Die dazu beim Auftragnehmer eingerichtete E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

4.) Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, zur Geheimhaltung der Daten gemäß § 6 Datenschutzgesetz (DSG) und Art. Art. 28 Abs. 3 DSGVO in der geltenden Fassung. Eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung kann beim Auftragnehmer angefordert werden.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1.) Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt der Sitz der ASTORplast GmbH in 4052 Ansfelden, Österreich, als vereinbart.

2.) Für sämtliche allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragspartner die österreichische Gerichtsbarkeit und die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz.

3.) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragspartner die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts. Die Anwendung der Wiener Kaufrechtskonvention (UN Kaufrecht), sowie von sämtlichen rechtlichen Ö-Normen ist ausgeschlossen.

XIII. Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr

1.) Im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs kommt ein Vertragsverhältnis bei Aufträgen über € 2.000,-- bzw. bei Neukunden nur dann zustande, wenn eine Bestätigung der ASTORplast GmbH über die Annahme des Auftrages erfolgt.

2.) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können von jedem Nutzer, sowie vom Vertragspartner auf der Homepage der ASTORplast GmbH abgerufen, heruntergeladen, gedruckt und gespeichert werden.

3.) Durch das Absenden einer Bestellung im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs stimmt der Vertragspartner der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASTORplast GmbH zu und erklärt damit gleichzeitig, dass er diese auch gelesen hat. 

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